{"id":305,"date":"2022-05-08T10:51:17","date_gmt":"2022-05-08T08:51:17","guid":{"rendered":"http:\/\/rasputin.ohjsyqpxu8paoubm.myfritz.net\/?page_id=305"},"modified":"2022-07-05T08:42:57","modified_gmt":"2022-07-05T06:42:57","slug":"ruderordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/?page_id=305","title":{"rendered":"Ruderordnung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><u>Ruderordnung des Ruderverein Rheinsberg 1910 e.V.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ruderordnung regelt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und sichere Durchf\u00fchrung des Ruderbetriebs entsprechend der Satzung des Rudervereins Rheinsberg 1910 e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Die in dieser Ruderordnung verwendeten m\u00e4nnlichen Formen gelten analog auch in der weiblichen Form.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Jedes Mitglied hat sich auf dem Wasser und an Land so zu verhalten, dass andere Mitglieder nicht beeintr\u00e4chtigt werden, dass das Ansehen des Rudervereins in keiner Hinsicht gesch\u00e4digt wird und der Natur- und Umweltschutz beachtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Jedes Mitglied ist den Grunds\u00e4tzen der Kameradschaft und der Sportlichkeit verpflichtet. Bei drohender Gefahr oder Unf\u00e4llen ist einander Hilfe zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unbeschadet nachfolgender Vorschriften ist die Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung stets zu beachten und einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anforderungen an die Besatzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zu Beginn einer Rudersaison hat sich jedes am aktiven Rudersport beteiligte Mitglied schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften der Binnenwasserstra\u00dfenordnung zu verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Bootsbenutzer m\u00fcssen zur eigenen Lebensrettung schwimmen k\u00f6nnen. Bei minderj\u00e4hrigen Mitgliedern ist dies durch den Erziehungsberechtigten schriftlich zu best\u00e4tigen. Die Mitnahme von Kleinkindern in den Booten erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur gestattet, wenn sie eine ihrem K\u00f6rpergewicht angemessene Schwimmweste tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unter Drogeneinfluss stehenden Personen ist die Bootsbenutzung verboten. Auf Rauchen und Alkoholkonsum ist im Boot zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;F\u00fcr alle Sporttreibenden Mitglieder empfiehlt der Vorstand eine \u00e4rztliche Untersuchung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ruderwarte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;Die Ruderwarte \u00fcbernehmen die Organisation des Sportbetriebes. Sie setzen sich zusammen aus dem Verantwortlichen f\u00fcr Wettkampfsport, dem Wanderruderwart sowie stellvertretend f\u00fcr diese den \u00dcbungsleitern.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;Jeder Ruderwart ist f\u00fcr seinen Aufgabenbereich verantwortlich und in seinem Bereich gegen\u00fcber allen anderen Mitgliedern weisungsberechtigt. Zur Unterst\u00fctzung seiner Arbeit kann er weitere Mitglieder beauftragen. Die Rechte der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;Der Verantwortliche f\u00fcr den Wettkampfsport ist zust\u00e4ndig&nbsp;&nbsp;&nbsp; f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; &nbsp;den allgemeinen Ruderbetrieb<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; &nbsp;den Trainingsbetrieb<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; &nbsp;die Ausbildung von Anf\u00e4ngern.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Wanderruderwart ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; &nbsp;die Veranstaltung von Wanderruderfahrten<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; &nbsp;die aus der Teilnahme an bzw. Durchf\u00fchrung von Fahrten resultierenden Aufgaben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bootsnutzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Mit Ausnahme der f\u00f6rdernden Mitglieder sind alle Mitglieder des Rudervereins Rheinsberg befugt, den Bootspark unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Die Ruderwarte k\u00f6nnen allgemein oder im Einzelfall f\u00f6rdernden Mitgliedern und G\u00e4sten die Teilnahme an Ausfahrten in Vereinsbooten gestatten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Gesperrte Boote d\u00fcrfen nicht gerudert werden. Die Sperrung kann nur durch den Bootswart oder durch den Vorstand ausgesprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Benutzung der Boote bei Sturm, Eisgang und dichtem Nebel ist verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Fahrten bei Dunkelheit sind nur in gesteuerten Booten erlaubt, sofern die Boote durch ein der Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung gen\u00fcgendes wei\u00dfes Rundumlicht gekennzeichnet sind. F\u00fcr die Beleuchtung und deren ausreichende Energieversorgung hat der Obmann Sorge zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Weiteren Anweisungen der Ruderwarte oder des Vorstandes ist unbedingt Folge zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Boote m\u00fcssen so ausreichend besetzt sein, dass sie gefahrlos gefahren werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen bei einer Wassertemperatur unter 10\u00b0 C nur in Begleitung eines Motorbootes und angelegter Schwimmweste rudern..<\/p>\n\n\n\n<p>Vollj\u00e4hrige Mitglieder d\u00fcrfen in dieser Zeit die Boote nur dann nutzen, wenn keine konkrete Gefahr besteht, w\u00e4hrend der Ausfahrt auf einzelne Eisschollen oder auf vermehrtes Treibgut zu treffen. Die Entscheidung, ob gerudert wird, trifft eigenverantwortlich die jeweilige Mannschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand empfiehlt auch den vollj\u00e4hrigen Mitgliedern das Tragen einer Rettungsweste.<\/p>\n\n\n\n<p>Rennboote sind in dieser Zeit grunds\u00e4tzlich nur mit Schwimmweste zu rudern<\/p>\n\n\n\n<p>(8) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Kindern und Jugendlichen ist die Benutzung der Boote grunds\u00e4tzlich nur unter Aufsicht eines \u00dcbungsleiters erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bootsreservierungen k\u00f6nnen nur f\u00fcr besondere Fahrten &#8211; insbesondere Wander- und Sternfahrten&nbsp; erfolgen. Diese m\u00fcssen beim zust\u00e4ndigen Ruderwart beantragt und von diesem genehmigt werden. Die genehmigten Bootsreservierungen sind am Fahrtenbuch auszuh\u00e4ngen. Liegen f\u00fcr einen Termin mehrere Anfragen f\u00fcr dasselbe Boot vor, so vermittelt der Wanderruderwart zwischen den Mitgliedern. Im Streitfall entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ruderbekleidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Vorstand bestimmt die Vereinskleidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese soll anl\u00e4sslich von offiziellen Vereinsveranstaltungen, des Sportbetriebes bei Regatten sowie auf Wanderfahrten getragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Boote und Zubeh\u00f6r<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Boote und das Zubeh\u00f6r sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Jedes Boot darf nur mit dem zu ihm geh\u00f6rendem Zubeh\u00f6r bzw. mit den daf\u00fcr vorgesehenen Reserveteilen benutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Boote und Zubeh\u00f6r sind vor der Fahrt genau zu pr\u00fcfen. Vorgefundene Sch\u00e4den sind in das Fahrtenbuch einzutragen. W\u00e4hrend der Fahrt entstandene Sch\u00e4den sind bei der R\u00fcckkehr in das Fahrtenbuch einzutragen. In beiden F\u00e4llen sind die Sch\u00e4den dem Bootswart bzw. dem Vorstand zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beim Tragen der Skulls m\u00fcssen die Bl\u00e4tter nach vorne zeigen, eine Besch\u00e4digung der Bl\u00e4tter durch Herunterfallen ist in jedem Fall zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Werden Skulls an die Bootshallenwand oder ein \u00e4hnliches Lager schr\u00e4g angelehnt, so muss das Blatt nach unten zeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;F\u00fcr den sicheren Transport der Boote, m\u00fcssen immer ausreichend Ruderer bzw. Helfer zur Verf\u00fcgung stehen. \u00dcbersch\u00e4tzung der eigenen Kraft kann beim Hantieren mit den Booten schnell zu gro\u00dfen Sch\u00e4den f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nach der Fahrt ist das benutzte Boot und Zubeh\u00f6r von innen sowie von au\u00dfen zu reinigen. Bei Bedarf bzw. auf Anordnung des Bootswartes oder des Vorstandes ist eine umfangreichere Generalreinigung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Dollen sind bei der Lagerung zu schlie\u00dfen. Es ist darauf zu achten, dass sich s\u00e4mtliches Zubeh\u00f6r bei der Lagerung im Boot befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Boote und Zubeh\u00f6r sind an den daf\u00fcr bestimmten Lagerpl\u00e4tzen abzustellen. Bei der Lagerung der Boote sind die Hinweise des Steuermannes \/ Obmannes bzw. der Ruderwarte \/ des Vorstandes unbedingt zu beachten, um Sch\u00e4den am Boot zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Motorboote<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;\u00dcber die Nutzung der Motorboote entscheidet der Vorstand.&nbsp; Die Nutzer der Motorboote haben sich an die geltenden Binnenschifffahrtsregeln zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Motorboote sind schonend und pfleglich zu benutzen, Sch\u00e4den an den Motorbooten sind unverz\u00fcglich dem Hauswart bzw. dem Vorstand zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Vor einer Ausfahrt hat sich der Bootsf\u00fchrer von der Vollst\u00e4ndigkeit der Ausr\u00fcstung des Motorbootes zu \u00fcberzeugen. Insbesondere sollte er sich versichern, dass die Tankf\u00fcllung f\u00fcr die Ausfahrt ausreichend ist. Zur Ausr\u00fcstung geh\u00f6ren Erste Hilfe Kasten, Stechpaddel, Rettungsring und Bootspapiere.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bu\u00dfgelder der Wasserschutzpolizei sind grunds\u00e4tzlich vom Fahrer des Motorbootes zu begleichen und k\u00f6nnen nicht dem Ruderverein Rheinsberg in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;W\u00e4hrend einer Trainingsfahrt oder w\u00e4hrend einer Regatta muss eine gelbe Flagge am Boot befestigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nach einer Ausfahrt ist das Motorboot ordnungsgem\u00e4\u00df am Steg zu befestigen,&nbsp; der Tank ist vom Boot zu entfernen, die Plane ist zu verzurren und das Motorboot muss angeschlossen werden. Au\u00dferdem ist das Motorboot von Schmutz und Wasser zu reinigen. Dabei ist darauf zu achten, dass keinerlei Benzin oder \u00d6l ins Wasser gelangen und die Umwelt verschmutzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bootsanh\u00e4nger<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Bootsanh\u00e4nger d\u00fcrfen nur von Personen mitgef\u00fchrt werden, die \u00fcber ausreichend Erfahrung im Transportieren von Bootsanh\u00e4ngern im Stra\u00dfenverkehr und \u00fcber die erforderlichen sonstigen Kenntnisse\/F\u00fchrerscheinklasse &#8211; insbesondere der stra\u00dfenverkehrsrechtlichen Regelungen verf\u00fcgen. Sie werden vom Vorstand beauftragt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Stra\u00dfenverkehrsordnung ist zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bei auftretenden Sch\u00e4den entscheidet der Vorstand nach Kl\u00e4rung des Sachverhaltes \u00fcber die einzuleitenden Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Obmann<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Eine Ruderfahrt darf nur durchgef\u00fchrt werden, wenn mindestens ein Mitglied der Mannschaft zum Obmann (Schiffsf\u00fchrer im Sinne der Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung) ernannt ist. Dies gilt f\u00fcr alle Fahrten, gleich ob diese vom eigenen Bootshaus aus unternommen werden oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Obmann tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Mannschaft und das Boot und muss deshalb w\u00e4hrend der Fahrt an Bord sein. Er entscheidet insbesondere in Gefahrensituationen, ob die Fahrt abgebrochen wird oder mit welchen Ver\u00e4nderungen oder Vorsichtsma\u00dfnahmen sie zu Ende gef\u00fchrt wird. Seinen Anweisungen ist ohne jeden Widerspruch und sofort Folge zu leisten. Der Obmann hat dabei Bedenken oder \u00c4ngste der Mannschaft zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Als Obmann im Boot wird, wenn nicht durch die Ruderwarte, \u00dcbungsleiter oder Fahrtenleiter bestimmt, der erfahrenste Ruderer eingesetzt..<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Steuermann<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Obmann teilt die Mannschaft ein und bestimmt den Steuermann (Ruderg\u00e4nger im Sinne der Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung). Dieser ist ihm unterstellt. Zum Steuermann soll nur bestimmt werden, wer das Boot vorausschauend lenken kann und mit den Grundregeln der Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung vertraut ist. Die Ablegung einer Pr\u00fcfung ist f\u00fcr den Steuermann nicht erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ruderbefehle und Kommandos werden vom Steuermann gegeben und sind unbedingt zu befolgen. Ist der Steuermann nicht gleichzeitig Obmann, kann der Obmann das Kommando \u00fcbernehmen und dem Steuermann Anweisungen geben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Obmann kann zu Ausbildungszwecken einen weniger erfahrenen Ruderer zum Steuermann bestimmen, sofern der Obmann dann im Bug des Bootes sitzt und den Steuermann insbesondere bei den Kommandos, den Man\u00f6vern und der Kursauswahl unterst\u00fctzt und \u00fcberwacht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ruder-, Steuer- und Obmannausbildung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ausbildung im Rudern und Steuern obliegt den vom Vorstand beauftragten \u00dcbungsleitern.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sofern die Ausbildung oder das Training unter der Aufsicht der \u00dcbungsleiter stattfindet, kann zu Ausbildungszwecken auch ohne Obmann gerudert werden. In diesem Fall \u00fcbernimmt der \u00dcbungsleiter die Aufgaben eines Obmanns.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ausbildung zum Obmann wird bei Bedarf durch die vom Vorstand beauftragten Personen durchgef\u00fchrt. Die Obmannsausbildung muss den Anforderungen des Deutschen Ruderverbandes e. V. gen\u00fcgen und die wesentlichen Regelungen der Binnenschifffahrtsstra\u00dfenordnung behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Wanderfahrt, Fahrtenleiter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;F\u00fcr jede Wanderfahrt, die vom Ruderverein Rheinsberg durch den Vorstand (Wanderruderwart) oder von einem Mitglied ausgeschrieben wird, ist ein Fahrtenleiter zu benennen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Fahrtenleiter kann nur derjenige sein, der mit der \u00dcbernahme der besonderen Verantwortung und Pflichten eines Fahrtenleiters einverstanden ist, l\u00e4nger als drei Jahre als aktiver Ruderer dem Ruderverein Rheinsberg angeh\u00f6rt, bereits selber an Wanderfahrten teilgenommen hat und \u00fcber die notwendigen Kenntnisse eines Bootsf\u00fchrers f\u00fcr fremde Gew\u00e4sser &#8211; insbesondere das Gew\u00e4sser, auf dem die Wanderfahrt durchgef\u00fchrt werden soll&nbsp; verf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Fahrtenleiter tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Wanderfahrt. Er hat sich im Schadensfall um die unverz\u00fcgliche Anfertigung und Weitergabe des Schadensberichtes zu k\u00fcmmern. Ihm obliegt die Auswahl und Bestimmung der Obleute, wobei er sich nicht allein auf die Ernennung eines Mitglieds als Obmann verlassen darf. Er muss die Obleute auf die Besonderheiten und Gefahren der zu befahrenden Gew\u00e4sser hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sollte eine Wanderfahrt infolge von Bootssch\u00e4den, Sch\u00e4den des Zubeh\u00f6rs, Sch\u00e4den am Bootsanh\u00e4ngern oder Wetter bedingt ausfallen, unterbrochen werden, sp\u00e4ter beginnen oder fr\u00fcher beendet werden, so bestehen weder seitens der Fahrtenkasse noch seitens der Teilnehmer der Wanderfahrt irgendwelche Ersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Ruderverein Rheinsberg oder ihren Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unf\u00e4lle, Bootssch\u00e4den<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unf\u00e4lle oder Sch\u00e4den an den Booten oder am Bootszubeh\u00f6r sind dem Bootswart unverz\u00fcglich zu melden und in das Fahrtenbuch einzutragen. Dem Vorstand ist binnen einer Woche nach Eintritt des Schadens eine schriftliche Schilderung des Schadensherganges unter Nennung der Mannschaft zu \u00fcbergeben. Kommt die Mannschaft dieser Verpflichtung nicht nach, so kann sie durch Vorstandsbeschluss zur Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens in voller H\u00f6he oder zu einem Bruchteil herangezogen werden. Die Mannschaft haftet dabei als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ist der Schaden durch ein grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten verursacht, so kann die Mannschaft durch Vorstandsbeschluss f\u00fcr die Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens in voller H\u00f6he oder zu einem Bruchteil herangezogen werden. Die Mannschaft haftet dabei als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Verst\u00f6\u00dfe gegen die Ruderordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Ruderordnung kommt \u00a7 7 der Satzung zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die \u00c4nderung Ruderordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 04.03.2016 beschlossen und tritt mit Ver\u00f6ffentlichung in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ruderordnung des Ruderverein Rheinsberg 1910 e.V. 1. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Allgemeines (1) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ruderordnung regelt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und sichere Durchf\u00fchrung des Ruderbetriebs entsprechend der Satzung des Rudervereins Rheinsberg 1910 e.V. &nbsp;Die in dieser &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":272,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-305","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/305","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=305"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/305\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":309,"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/305\/revisions\/309"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/272"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rv-rheinsberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=305"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}